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Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen

Wer bezahlt Logopädie

Im Zuge der Gesundheitsreform ändern sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004

  • Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
  • Für Heilmittel ( wie Sprachtherapie, Ergotherapie, Krankengymnastik ) beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung.
  • Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
  • Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind.
  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
  • Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen